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Informatives Gesetz 675/96 Art. 10 - informieren wir es, daß Gesetz n. 675/96 den Schutz der Personen und anderer Themen betreffend sind die Behandlung der persönlichen Daten previews. Entsprechend dem angezeigten Gesetz wird solche Behandlung zu den Grundregeln von Korrektheit und von Transparent und des Schutzes seiner Vertraulichkeit und seiner Rechte geprägt. An die Richtungen von Artikel 10 des vorausgesagten Gesetzes, liefern wir sie folglich die folgenden Informationen. Die Behandlung, die wir bedeuten, durchzuführen, hat den Zweck, eine Wohnung zu den touristischen Aufenthaltzielen aufzuheben. Die angegebenen Daten werden nicht zu anderen mitgeteilt. Erwarb die Informationen, von denen zu Artikel 10 von Gesetz 675/96, zu den Richtungen des Artikels 11 des gleichen Gesetzes, das Modul dieser Seite, Sie sendend zur Behandlung Ihrer persönlichen Daten zustimmen Sie.Information about Art. 10 of Act 675/96.
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